Drogenkonsum am Arbeitsplatz


Wenngleich die Aufklärungsarbeit über Drogen und ihre Gefährlichkeit in unserer Gesellschaft immer umfassender wird – auch medial bedingt –, stehen wir doch vor dem Problem einer besonders unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen größer werdenden Akzeptanz selbst härterer Drogen wie Kokain, Ecstasy, diverse Amphetamine, Opioide etc. Partys sind nicht selten Umschlagplätze für ganze Apotheken an natürlichen und chemischen Betäubungsmitteln; wer sie nicht nimmt, ist häufig entweder der Buhmann (Gruppenzwang) oder langweilt sich als einzig Nüchterner unter in Trance befindlichen Freunden. Nicht selten wird aus einem reinen Party- und Wochenendkonsum mittelfristig eine Sucht, die ihren Weg in den Arbeitsalltag von Berufstätigen findet.

 

Unsere Detektei aus Stuttgart wurde in der Vergangenheit mehrfach von Arbeitgebern beauftragt, um einzelne Angestellte zu observieren, die im Verdacht standen, unter Drogeneinfluss zur Arbeit gekommen zu sein – gern werden wir auch für Ihre Firma tätig: 0711 7153 011-0.


Kurzes Fallbeispiel der Aaden Detektive Stuttgart


Im Jahr 2016 wurden unsere Ermittler von einem Unternehmen aus Reutlingen mit der Überprüfung einer Innendienstlerin beauftragt, die seit einiger Zeit durch Übermüdung, nachlassende kommunikative Fähigkeiten bzw. Kompromissbereitschaft und allgemein schwache Arbeitsleitungen auffiel. Zwar versuchte die Personalleitung, ihr ins Gewissen zu reden, jedoch führten die Gespräche zu keinem befriedigenden Ergebnis. Da die betreffende Angestellte durchaus wichtige Aufgaben in der Buchhaltung zu erfüllen hatte, war das Problem akut. Wir agierten in der Folge sowohl mit einer eingeschleusten Detektivin aus Baden-Württemberg als auch mit außerbetrieblichen Observationen, wobei die Arbeitnehmerin nicht nur bei nächtelangen Partys vor bzw. an Arbeitstagen beobachtet wurde, sondern auch, wie sie im Toilettenraum des Betriebes zwei "Lines" eines weißen Pulvers schnupfte, das sich bei einem anschließenden Test hinterlassener Rückstände als Kokain herausstellte. 

 

Drogen am Arbeitsplatz haben nicht nur negative Auswirkungen auf die Produktivität, Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter, sondern können in Bereichen wie dem Gesundheitswesen oder der Sozialarbeit sogar das Leben Dritter bedrohen. Man mag sich nicht ausmalen, was bspw. ein unter Drogeneinfluss stehender Chirurg bei einer Operation am Patienten anrichten könnte.


Fristlose Kündigung bei Konsum im Straßenverkehr


Auch wenn man meinen sollte, dass Angestellte in ihrer Freizeit mehr oder weniger tun und lassen können, was sie wollen, ohne dass es den Arbeitgeber zu interessieren habe, gibt es freilich Ausnahmen, bei denen dann auch der Einsatz unserer Stuttgarter Wirtschaftsdetektive gerechtfertigt ist. Jüngst erkannte das Bundesarbeitsgericht (AZ: 6 AZR 471/15) eine fristlose Kündigung als rechtsgültig an, die ein LKW-Fahrer in Folge des Konsums der Szenedroge Crystal Meth in seiner Freizeit erhalten hatte. Obwohl er bei einer drei Tage später durchgeführten Polizeikontrolle keine Ausfallerscheinungen zeigte, konnte die Droge in seinem Körper nachgewiesen werden. Da der LKW-Fahrer durch seinen Drogenkonsum andere Autofahrer, die Ware und den Ruf des beauftragenden Unternehmens zumindest gefährdete, war die Kündigung für seinen Arbeitgeber unumgänglich. Trotz des Fehlens von Ausfallerscheinungen erkannte das Gericht den LKW-Fahrer in dritter Instanz für schuldig an, da Berufskraftfahrer ihre Ware generell nicht durch den Konsum von Drogen gefährden dürfen.

 

Nun betraf der oben beschriebene Fall eine besonders sicherheitsrelevante Jobgruppe; Urteile zu Büroangestellten, die in ihrer Freizeit illegale Betäubungsmittel konsumieren, gibt es jedoch noch nicht (Stand: März 2017). Es ist daher abzuwägen, was man als Firmenleiter im Falle eines solchen Mitarbeiters tun kann.


Verhaltenstechnische Anzeichen für Drogenkonsum


Wird in der Zigarettenpause nicht nur eine kleine Zigarette selbstgedreht, sondern zieht Marihuana-Geruch durch den Innenhof? Hat der Ressortleiter nach dem Toilettengang eine rote Nase, glasige Augen und ein zuckerähnliches Pulver auf dem Hemdkragen? Ist die Praktikantin plötzlich untypisch emotional und liebesbedürftig ("Kann ich Sie mal umarmen?") oder schwitzt sie trotz gemäßigter Temperaturen im Büro extrem? Bei jeder dieser Verhaltensweisen kann auf Drogen geschlossen werden: Marihuana, Kokain, Ecstasy/MDMA usw.

 

Auch wenn die betroffene Arbeitsstelle keine Sicherheitsrelevanz besitzt, heißt das keinesfalls, dass die Angestellten fröhlich auf der Arbeit Drogen konsumieren oder unter den Nachwirkungen eines ausgelassenen Wochenendes ins Büro kommen dürfen. Jeder Chef hat schließlich ein berechtigtes Interesse daran, dass seine Mitarbeiter verantwortungsvoll, zielorientiert und diszipliniert mit ihren Aufgaben umgehen. Meist geben süchtige Angestellte den Konsum im Gespräch unter vier Augen nicht zu. Um die Drogenproblematik dennoch nachzuweisen und den Angestellten zur Räson bringen zu können, hilft ein Einsatz unserer Wirtschaftsdetektei aus Stuttgartinfo@aaden-detektive-stuttgart.de.


Drogensüchtige am Arbeitsplatz als Bedrohung für die Gesundheit der Kollegen und für das Firmeneigentum


Insbesondere Betriebsleiter von Unternehmen mit Verantwortung für Menschenleben und Sicherheit können Drogensucht unter ihren Angestellten nicht tolerieren. Doch auch in anderen Branchen sollten sich tolerante Chefs bewusst machen, welche Schäden ein drogenabhängiger Arbeitnehmer im Betrieb anrichten kann. Wenngleich manche chemischen Drogen den Ruf genießen, Motivation und Konzentration zu fördern, so sind solche Leistungsschübe nie Dauerzustände. Mittel- oder sogar kurzfristig kommt es zu Ausfall- und Entzugserscheinungen, bei den meisten Drogenkranken lassen früher oder später die geistigen und motorischen Fähigkeiten nach. Zahlen werden in der drogeninduzierten Hektik und Begeisterung verdreht, falsch eingepflegt oder gelöscht und vergessen, Kundentermine werden "verschwitzt", sensible Daten versehentlich an Unbefugte weitergeleitet oder Unfälle bei der Bedienung schwerer Maschinen verursacht.

 

Ebenfalls keine Seltenheit: Ist die Sucht so stark geworden, dass nicht nur Aufgaben vernachlässigt werden, sondern zur Finanzierung der Drogensucht Beschaffungskriminalität als Mittel zum Zweck genutzt wird, ist das Firmeneigentum vor dem entsprechenden Arbeitnehmer nicht mehr sicher. In solchen Fällen und bereits weitaus früher empfiehlt sich der Einsatz unserer professionellen Privatdetektive aus Stuttgart, damit das Problem frühzeitig gelöst werden kann und der Firma so wenig Schaden wie möglich entsteht. Denn es gilt: Je früher eine Drogensucht erkannt wird, desto früher kann etwas gegen sie unternommen werden. Mitunter wird den betreffenden Angestellten sogar noch eine zweite Chance gegeben – ein Schuss, der zwar nach hinten losgehen kann, aber nicht zwangsläufig muss (siehe Gegenbeispiel).


Drogensucht | Detektei Stuttgart | Detektiv Reutlingen | Wirtschaftsdetektei

Mein Mitarbeiter zeigt Anzeichen von Drogenkonsum – Was kann ich tun?


Wenn Sie als Abteilungsleiter feststellen, dass ein Angestellter oder eine Angestellte bei der Arbeit gelegentlich fahrig wirkt, rote und/oder glasige Augen hat, manisch und hektisch oder lethargisch agiert und nicht er oder sie selbst zu sein scheint, können diese oder ähnliche Verhaltensweisen ein Indikator für einen Drogenkonsum sein. Egal, ob es Nachwirkungen der vorangegangenen Nacht oder Symptome von kürzlich (auf der Arbeit) eingenommenen Drogen sind, ist es wichtig, Beweise für ein solch unkollegiales, firmen- und umsatzschädigendes sowie illegales Verhalten zu finden. Dafür bietet sich der Einsatz unserer Detektive aus Stuttgart an, denen vielfältige Handlungsmöglichkeiten zur Beweisbeschaffung zur Verfügung stehen. Je nach Beweislage, Fall und Wünschen des Auftraggebers können unsere Ermittler als Mitarbeiter eingeschleust, Angestellte privat observiert und viele weitere Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

 

Unsere erfahrenen und qualifizierten Privatermittler kümmern sich persönlich und fallorientiert um Ihre Bedürfnisse als Auftraggeber. Sämtliche erbrachten Foto- und Video-Beweise, der schriftliche Ermittlungsbericht und die ggf. hinzuzuziehenden Zeugenaussagen unserer Detektive sind gerichtsverwertbar. Setzen Sie sich bei ersten Verdachtsmomenten gegen einzelne Arbeitnehmer jederzeit zu unseren Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08:00 bis 19:00 Uhr) unter der folgenden Telefonnummer mit unserer Stuttgarter Detektei in Verbindung: 0711 7153 011-0.