Kindesunterhalt | Sorgerecht


Die kompetenten Ermittler der Aaden Detektei Stuttgart recherchieren und observieren bei Zweifeln im Zusammenhang mit dem Unterhalts- und dem Sorgerecht. Beispielsweise kümmern wir uns um den gerichtsfesten Nachweis der Einkommensverhältnisse des Ex-Partners, prüfen das Vorliegen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und stellen Nachforschungen bzw. Beobachtungen zur Eignung für die Betreuung des gemeinsamen Kindes an: 0711 7153 011-0.


Unterhalt – Pflicht und Anspruch | Stuttgarter Detektive recherchieren


Nachdem sich ein Paar getrennt hat, werden der Unterhaltsanspruch und – zumeist anhand der bundesweit gültigen Düsseldorfer Tabelle – die Höhe der Unterhaltszahlungen ermittelt. Neben etwaigem Trennungs- oder nachehelichem Unterhalt, steht dem Elternteil, bei dem sich die Kinder aufhalten, eine entsprechende Kindesunterhaltszahlung durch den Ex-Partner zu. Nicht selten versuchen die beteiligten Parteien, durch unwahre Angaben über ihre Einkommensverhältnisse höhere finanzielle Zuwendungen zu generieren, als ihnen rechtlich zusteht, bzw. nicht so viel Unterhalt leisten zu müssen, wie sie eigentlich verpflichtet wären. In solchen Fällen verhelfen Ihnen unsere Privatdetektive aus Stuttgart zu Ihrem Recht. Wir überprüfen nicht nur den Wahrheitsgehalt der Angaben bzgl. des Einkommens, sondern recherchieren auch die Lebensumstände Ihres Ex-Partners.


Ist der Ex-Partner geeignet für die gemeinsamen Kinder? Alkohol | soziales Umfeld | neuer Partner


Familiengerichten und Jugendämtern ebenso wie den betroffenen Kindern ist in den allermeisten Fällen daran gelegen, Eltern ein gemeinsames Sorgerecht zu übertragen, bei dem lediglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei nur einem Elternteil liegt. Doch häufig fragt sich der andere Elternteil, ob die Kinder wirklich gut bei dem/der Ex aufgehoben sind. Übt der neue Lebensgefährte des Ex-Partners womöglich einen schlechten Einfluss auf die Kinder aus? Ist der Ex-Partner beruflich zu stark eingebunden, als dass er sich ausreichend um die Kinder kümmern könnte? Neigt er gar zum übermäßigen Alkoholkonsum oder gar Drogengenuss? Die erfahrenen Privatermittler der Aaden Wirtschaftsdetektei in Stuttgart eruieren für Sie, ob die Kinder bei Ihrem Ex gut betreut werden und ob er/sie sich der Verantwortung gewachsen zeigt. Kontaktieren Sie uns im Bedarfsfall unter: info@aaden-detektive-stuttgart.de.


Privatdetektei Stuttgart | Detektiv Stuttgart | Privatdetektiv Stuttgart
Erfolgt eine kindgerechte Betreuung oder wird der Nachwuchs sich selbst überlassen? Diese ist eine von vielen Fragen, die unsere Privatdetektive aus Stuttgart im Zusammenhang mit Sorgerecht und Unterhalt klären.

Kosten- und zeitaufwendig? | Unsere Detektive informieren


Vor allem die Observation des Ex-Partners, z.B. um festzustellen, ob er/sie einer Nebentätigkeit nachgeht oder ob die Kinder vernachlässigt werden, zieht sich über mehrere Tage bis Wochen oder gar Monate hin und benötigt zur gerichtsfesten Beweiserbringung entsprechend Zeit. Mit diesem Zeitaufwand sind naturgemäß auch Detektivkosten für die Ermittlungen verbunden, doch sollten sich durch die Observationen tatsächlich Verstöße Ihres Ex-Partners beweisen lassen, können Sie von ihm die Ausgaben für unsere Stuttgarter Privatdetektive zurückverlangen. Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen selbstverständlich gern in einem unverbindlichen Gespräch zur Verfügung.


Urteile aus dem Bereich Privatdetektei


Nachfolgend listen wir Urteile im Zusammenhang mit der oben beschriebenen Thematik auf. Die Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Stuttgart weist darauf hin, dass die aufgeführten Gerichtsurteile keine Rechtsberatung sind, sondern lediglich zur allgemeinen Information dienen (Irrtum vorbehalten). Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt –die Aaden ist Ihnen gern bei der Suche behilflich und vermittelt Ihnen einen kompetenten Rechtsbeistand.


Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.

 

OLG-Stuttgart, Az. 8WF96/88


Kindesunterhalt | Sorgerecht | Kindesentzug


  • Zeigt das unterhaltsberechtigte Kind dem unterhaltspflichtigen Elternteil (hier: der Vater) die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (hier: Berufsausbildung) nicht selbständig und unverzüglich an und der unterhaltspflichtige Elternteil findet dies unter Zuhilfenahme einer Detektei heraus, so ist der gesamte Unterhaltsanspruch verwirkt. Auch die Kosten für die Detektei sind in jedem Fall durch das vermeintlich unterhaltsberechtigte Kind zu ersetzen, wobei es nicht darauf ankommt, ob sie als Kosten der Rechtsverfolgung, gem. § 91, Abs. 1 ZPO oder als Anspruch aus §§ 823, 249 BGB zu ersetzen sind. AG Tempelhof-Kreuzberg, Az. 140 F 14873/98
  • Eine sorgeberechtigte Mutter darf bei der Suche nach ihren vom Ehemann versteckten Kindern auch Privatdetektive einsetzen. Die Detektivkosten muss der schuldige Vater tragen, jedoch nicht in voller Höhe. BGH, Az. VI ZR 110/89

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