Wettbewerbsverbot | Ermittlungen bei Wettbewerbsbetrug


In Fällen von Wettbewerbsbetrug sind die qualifizierten Ermittler der Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart Ihre kompetenten Partner zum Nachweis dieses Straftatbestandes und zur Erbringung gerichtsfester Beweise: 0711 7153 011-0


Wettbewerbsklauseln | Wettbewerbsverbote: Formen und Konsequenzen bei Zuwiderhandlung


Das Wettbewerbsverbot in Arbeitsverhältnissen ist eine gesetzliche Nebenpflicht des bestehenden Arbeitsvertrages und bedarf keiner gesonderten schriftlichen Erwähnung im Vertrag. Es verbietet sich folglich von selbst, während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ohne explizite Zustimmung des Arbeitgebers eine Zweittätigkeit bei einem Konkurrenten aufzunehmen oder sich in derselben Branche selbständig zu machen. Vor allem in ersterem Fall ist die Gefahr der Betriebsspionage zum Nachteil des ersten Arbeitgebers gegeben. Bei einer selbständigen oder angestellten Tätigkeit, die in Konkurrenz zur Erstbeschäftigung ausgeübt wird, ist der Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern er über einen Nachweis verfügt – die Aaden Detektive Stuttgart helfen dabei.

 

Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot muss in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden, da es über die Zeit der Firmenzugehörigkeit hinaus Anwendung findet. Ein Arbeitnehmer, der sich in langen Jahren der Tätigkeit Kenntnisse angeeignet hat und dieses Wissen seinem nächsten Arbeitgeber aus derselben Branche zur Verfügung stellt, schadet seinem vorherigen Dienstherrn unter Umständen massiv. Schlimmer noch, wenn der Mitarbeiter Kundendaten, Konstruktions- oder Produktionspläne etc. an den Wettbewerber weiterleitet. Neben einer Unterlassungsklage drohen einem ehemaligen Mitarbeiter, der auf diese Art gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt, empfindliche Schadenersatzforderungen seines ehemaligen Arbeitgebers – inklusive der Erstattung jener Honorarkosten, die durch die Hinzuziehung der Aaden Detektei Stuttgart entstanden sind (siehe unten "Regressansprüche").


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Eine große Gefahr bei Verstößen gegen Wettbewerbsverbote liegt in der Weitergabe betriebsinterner Daten an Konkurrenzunternehmen (Geheimnisverrat, Werksspionage).

Regressansprüche gegen überführte Täter


Unsere Detektive der Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart observieren den des Wettbewerbsbetrugs verdächtigen Mitarbeiter und dokumentieren auf diese Weise das Vergehen. Infolgedessen erhalten Sie von uns gerichtsfeste Beweise, die Ihnen die Möglichkeit bieten, Ihren (ehemaligen) Mitarbeiter zur Einstellung des schädigenden Verhaltens aufzufordern. Darüber hinaus können Sie ihn und ggf. auch seinen neuen Arbeitgeber schadenersatzpflichtig machen. Ferner verfügen Sie über die Möglichkeit, sich die durch unsere Observationen entstandenen Honorarkosten von dem betreffenden Mitarbeiter erstatten zu lassen, da die Notwendigkeit unserer Ermittlertätigkeit erst durch sein vertragswidriges Verhalten entstanden war und er somit der Verursacher dieser Kosten ist.

 

Gerne informieren Sie unsere Wirtschaftsdetektive in Stuttgart ausführlich und unverbindlich zu dieser Thematik: info@aaden-detektive-stuttgart.de.